Wie hoch ist mein Elternbeitrag?
Kann ich mir eine Kinderbetreuung leisten?
Eltern fragen mich bei fast jeder Besichtigung, wie hoch der Elternbeitrag für einen Betreuungsplatz ist.
Im Bild, finden Sie eine sehr ausführliche Übersicht.
Bitte achten Sie dabei auf die
- Betreuung U3 = unter 3 Jahre!
- Betreuung Ü3 = Über 3 Jahre!
Sie sehen also, dass die Betreuung Ihres Kindes von der Stadt Bottrop bezuschusst wird und somit für Eltern bezahlbar macht.
Was kostet die Bereuung für mein zweites Kind?
Sie haben bereits ein weiteres Kind im Kindergarten oder bei einer Tagesmutter? Sie sind Mehrlings-Eltern?
Eltern mit mehr als einem Kind in Krippe, Tagespflege, Kindergarten oder Hort haben für das zweite und für jedes weitere Kind in der Betreuung einen Anspruch auf vollständige Entlastung von den Elternbeiträgen. Dies gilt auch für Zwillings-, Adoptiv- und Pflegeeltern. Die Elternbeiträge übernimmt das Land. Die Verpflegungskosten werden allerdings nicht übernommen.
Fallen weitere Kosten außer der Elternbeitrag an?
Sollte Ihr Kind während der Betreuungszeit an den Mahlzeiten teilnehmen, fällt hierfür ein "Essensgeld" an. Dieses Essensgeld, wird monatlich bezahlt und richtet sich nach häufigkeit der Teilnahme an den Mahlzeiten. Eltern bezahlen bei mir nur die Tage, an denen Ihr Kind auch in der Betreuung ist. Sollte Ihr Kind krank sein, oder Sie in Urlaub, fällt demzufolge kein Essengeld an. Essens-Abmeldungen können sogar noch am gleichen Tag berücksichtigt werden! Das schont Ihren Geldbeutel.